Baurecht

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Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten

 

Anleitung zur Montage von Einzeltritten, Standflächen und Trittflächen auf Dachflächen

   

Einzeltritte

Einzeltritte sind versetzt übereinander in der Falllinie der Dachneigung anzuordnen.
Der Abstand zwischen den Einzeltritten sowie zwischen Einzeltritten und Laufstegen, Trittflächen und Standflächen darf nicht mehr als 40cm betragen.

   
   

Standfläche, Dachleiter

Standfläche:
Größe: 25cm x 40cm
Standflächen an der Mündung der Abgasanlage dürfen nicht tiefer als 1,10 Meter unterhalb der Mündung liegen.

Dachleiter:
Bei Dachleitern beträgt der Abstand zwischen Oberkante Sprosse und Unterkante Holm mind. 8 cm. Der Abstand von der Oberkante der Sprosse bis zur Dachfläche muss mind. 4cm betragen.
Werden Standflächen auf geneigten Dächern von mehr als 20° über Leitern erreicht, darf der Übergang von der Leiter zur Standfläche max. 50cm betragen.

 

 

 

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Gebäudeenergieberater (HWK)

 

 

 

 

 

 

Rendsburg im Kreis Rendsburg-Eckernförde - Schleswig-Holstein

 

 

 

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