Standfläche:
Größe: 25cm x 40cm
Standflächen an der Mündung der Abgasanlage dürfen
nicht tiefer als 1,10 Meter unterhalb der Mündung liegen.
Dachleiter:
Bei Dachleitern beträgt der Abstand zwischen Oberkante Sprosse
und Unterkante Holm mind. 8 cm. Der Abstand von der Oberkante der
Sprosse bis zur Dachfläche muss mind. 4cm betragen.
Werden Standflächen auf geneigten Dächern von mehr als
20° über Leitern erreicht, darf der Übergang von der
Leiter zur Standfläche max. 50cm betragen. |