Der Nachweis der Standsicherheit ist nach DIN 18160
T.1 Abschn.13 zu führen. Schornsteine müssen standsicher
errichtet werden, insbesondere auf tragfähigen Fundamenten
oder Bauteilen gestützt sein.
In der Regel ist davon auszugehen dass der Schornstein keine
Zugspannungen aufnehmen kann. Damit hat die Eigenlast des Schornsteins
allein sicherzustellen dass es unter Einfluss der Windkraft nicht
zum Kippen des Schornsteins kommt.
Die zulässige Höhe des Schornsteins über der höchsten
seitlichen Abstützung ist infolge dessen begrenzt und wird
vom Hersteller genau angegeben. Die vom jeweiligen Hersteller
angegebenen Höhen über der höchsten seitlichen
Abstützung dürfen nicht überschritten
werden.
Sollten sich bei der Planung größere Höhen ergeben
so ist dies durch besondere bauliche Maßnahmen wie z.B. Winkeleiseneinfassung
oder biegesteife Verbindungen möglich. Hierbei ist der Nachweis
der Standsicherheit im Einzelfall durch den Planer zu erbringen!
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