Baurecht

Informationen zum Betrieb
Der Tätigkeitsbereich
Baurecht - Schornstein - Feuerstätte
Mängelbilder aus der Praxis
Aktuelle Meldungen - Pressestimmen
Downloadbereich - Formulare - Informationen

Leistungsportfolio
Rauchwarnmelder
Energieausweis

Online-Terminänderungen
Bescheinigungen
Beiträge rund um den Umweltschutz

--- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---

Heizöllagerung - Aufstellung von Heizöltanks:

Der Bauherr ist verpflichtet eine Bescheinigung über die einwandfreie Lagerung und Aufstellung der Heizöltanks beizubringen. Diese Bescheinigung kann nur von öffentlich bestellten Sachverständigen ausgestellt werden (z. B. TÜV-Nord). Diese Bescheinigung ist dem zuständigen Umweltamt vorzulegen.

Die nachfolgend genannten Forderungen stellen lediglich einen Auszug aus geltendem Recht da. Sie dienen als Leitfaden und Orientierung. Heizöltanks sollten nur von zugelassenen Fachfirmen aufgestellt und installiert werden.
Weitergehende Vorschriften sind zu beachten!!

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • Landesbauordnung (LBO),
  • Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe,
  • Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten

 

Lagerung außerhalb von Gebäuden

   

Der Erdtank

  • Abstand zu Gebäuden oder Nachbargrundstücken mind. 1 Meter
  • Überprüfung der kompletten Anlage alle 5 Jahre,
    in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre

   

Lagerung innerhalb von Gebäuden

   

Lagerung in Wohnungen

  • bis max. 40 Liter in Kanistern,
  • bis max. 100 Liter in Behältern,
  • Feuerlöscher 6kg notwendig
 
   

Lagerung von mehr als 1000 Liter bis max. 5000 Liter

  • Raum darf nicht anderweitig genutzt werden,
  • Beleuchtung muss vorhanden sein,
  • Beschilderung nach FeuVo,
  • Türen müssen dicht- und selbstschließend sein,
  • Raum muss gelüftet und von außen beschäumt werden können,
  • Bodenabläufe nur mit Ölabscheider,
  • Abstand zu Feuerstätten mind. 1 Meter oder entsprechender Strahlungsschutz

 

Sicherheitseinrichtungen

  • Ölabsperrhahn außerhalb des Aufstellraumes,
  • Notschalter außerhalb des Aufstellraumes,
  • Feuerlöscher,
  • Grenzwertgeber muss vorhanden sein

Ölzufuhrleitung

  • Ölleitung muss frei und sichtbar verlegt sein,
  • darf nicht in Hohlräumen verlegt oder verkleidet werden,
  • Verlegung im Erdreich nur im Schutzrohr,
  • Einstangsystem bevorzugen,

 

Eigensichere Heizöltanks

  • doppelwandige Heizöltanks (geringe Geruchsbelästigung, Stand der Technik)
  • oder Oltanks aus Glasfieber (GFK),
  • keine Ölauffangwanne notwendig,
  • Aufstellanleitung des Herstellers beachten,

 

Hezöltanks aus Kunststoff oder Stahl

  • Tanks müssen eine DIN-Prüfnummer haben,
  • Unterlagen (Aufstellanleitung, Prüfzeugnis, Bauartzulassung) vorhanden,
  • Ölauffangwanne entsprechender Größe muss vorhanden sein,
  • Auffangwanne muss mit einem zugelassenen Schutzanstrich versehen sein,
  • die Ecken der Auffangwanne müssen als Hohlkehle ausgebildet sein,
  • der Abstand der Tanks zu den Wänden muss zu zwei Seiten 5 cm (einsehbar) betragen und zu zwei Seiten 40 cm (begehbar) betragen,

 

 

 

 

   

Lagerung von mehr als 5000 Liter

  • Heizöllagerraum notwendig,
  • Wände und Decken müssen feuerbeständig sein,
  • besondere Vorschriften beachten

 

 
   

 

 

 

 

zum Zertifikat bitte klicken

Gebäudeenergieberater (HWK)

 

 

 

 

 

 

Rendsburg im Kreis Rendsburg-Eckernförde - Schleswig-Holstein

 

 

 

Kontakt     Links      Impressum     Datenschutz

 

Akzeptieren

Diese Webseite setzt Cookies ein. Durch die fortgesetzte Nutzung der Webseite stimmen Sie der Benutzung von Cookies zu. Weitere Informationen